Fläche je Behandlungsraum oder Behandlungsbereich (Vorgabe: mind. 23 m² gesamt, 1 Raum ≥ 15 m² plus je weitere Fachkraft ≥ 8 m²).
Zusammenhängender Raum für die gerätegestützte Krankengymnastik (mind. 30 m² + 4 m² je Zusatzgerät).
Diese baulichen und organisatorischen Vorgaben aus Anlage 5 lassen sich nicht aus dem Grundriss ablesen.
Gestrichelte Zone = 0,50 m Sicherheitszone ringsum je Gerät. Überschneiden sich zwei Zonen, ist der lichte Abstand kleiner als 1,00 m. Gerätemaße sind Richtwerte inkl. Bewegungsraum und können rechts mit Ihrem Datenblatt überschrieben werden.
Orientierungshilfe auf Basis der Anlage 5 (Zulassungsvoraussetzungen) zum Vertrag nach § 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Physiotherapie, Abschnitte 2 bis 4. Keine Rechtsberatung und keine Zulassungsentscheidung. Maßgeblich ist Ihre zuständige Zulassungsstelle (ARGE Heilmittelzulassung).
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